Angestellte
Private Krankenversicherung für Angestellte: Voraussetzungen und Kosten
Ab welchem Einkommen Angestellte in die PKV wechseln können, wann der Wechsel möglich ist und wie sich Beitrag und Arbeitgeberzuschuss zusammensetzen – mit den Werten für 2026.
Die wichtigste Voraussetzung: Ihr Einkommen
Angestellte sind grundsätzlich in der GKV pflichtversichert. Versicherungsfrei werden sie erst, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt.
| Grenzwert 2026 | Jahr | Monat |
|---|---|---|
| Versicherungspflichtgrenze | 77.400 € | 6.450 € |
| Beitragsbemessungsgrenze | 69.750 € | 5.812,50 € |
Für Angestellte, die bereits am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren, gilt eine besondere, niedrigere Grenze. Sie entspricht 2026 der Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 €.
Was zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählt
Maßgeblich ist das voraussichtliche Bruttoentgelt der nächsten zwölf Monate. Regelmäßig gezahlte Bestandteile wie vertraglich zugesicherte Sonderzahlungen zählen in der Regel mit. Unregelmäßige Zahlungen, etwa die Vergütung einzelner Überstunden, bleiben grundsätzlich außen vor. Im Zweifel klärt Ihr Arbeitgeber die Einordnung.
Ab wann der Wechsel möglich ist
Wer bereits angestellt ist und mit seinem Einkommen über die Grenze steigt, wird nicht sofort versicherungsfrei. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wird – vorausgesetzt, das Einkommen liegt auch über der Grenze des folgenden Jahres.
Wer eine neue Stelle antritt und von Beginn an oberhalb der Grenze verdient, ist dagegen in der Regel sofort versicherungsfrei.
Wichtig: Wenn Sie in die PKV wechseln möchten, müssen Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse aktiv den Austritt erklären und eine private Absicherung nachweisen. Andernfalls werden Sie automatisch als freiwilliges Mitglied weiterversichert. Achten Sie auf die Fristen im Schreiben Ihrer Krankenkasse.
Was die PKV für Angestellte kostet
Einen Einheitspreis gibt es nicht. Der Beitrag richtet sich nach:
- Ihrem Eintrittsalter,
- Ihrem Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn,
- dem gewählten Leistungsumfang,
- der Höhe des Selbstbehalts,
- weiteren Bausteinen wie Krankentagegeld oder Beitragsentlastung.
Zum Beitrag gehören neben der Krankenvollversicherung auch die private Pflegepflichtversicherung und für die meisten Versicherten der gesetzliche Beitragszuschlag. Diesen Zuschlag von 10 % zahlen Versicherte ab dem Kalenderjahr nach ihrem 21. Geburtstag bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie 60 Jahre alt werden. Er wird später verwendet, um Beitragserhöhungen im Alter zu begrenzen.
Krankentagegeld nicht vergessen
Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt Ihr Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen lang Ihr Gehalt weiter. Danach zahlt die GKV Krankengeld – in der PKV übernimmt diese Aufgabe das Krankentagegeld, das Sie selbst vereinbaren müssen. Für einen fairen Vergleich mit der GKV gehört es in die Beitragsrechnung.
Der Arbeitgeberzuschuss
Privat versicherte Angestellte erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Er beträgt die Hälfte des Beitrags, höchstens aber den gesetzlichen Höchstbetrag:
| Zuschuss 2026 (Monat) | Höchstbetrag |
|---|---|
| Krankenversicherung | 508,59 € |
| Pflegeversicherung (außerhalb Sachsens) | 104,63 € |
| Zusammen | 613,22 € |
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch für Familienangehörige ein Zuschuss gezahlt werden. Wie Gesamtbeitrag, Arbeitgeberanteil und Eigenanteil im Vergleich zur GKV aussehen können, zeigt unser Modellfall auf der Startseite.
Familie und Kinder einplanen
In der PKV braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag. Ist ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert, können Kinder unter bestimmten Voraussetzungen nicht beitragsfrei in der GKV mitversichert werden – etwa wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient und sein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese Fragen sollten Sie vor dem Wechsel klären.
Für Neugeborene gibt es eine wichtige Erleichterung: Ist ein Elternteil am Tag der Geburt seit mindestens drei Monaten beim Versicherer versichert, kann das Kind ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten nachversichert werden – vorausgesetzt, die Anmeldung erfolgt spätestens zwei Monate nach der Geburt und der Schutz ist nicht höher als der des Elternteils (§ 198 VVG).
Checkliste vor dem Wechsel
- Liegt Ihr regelmäßiges Einkommen dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze?
- Welche Leistungen sind Ihnen wichtig – im Krankenhaus, beim Zahnarzt, bei Heil- und Hilfsmitteln?
- Wie hoch ist Ihr Eigenanteil nach Arbeitgeberzuschuss im Vergleich zur GKV?
- Wie sind Familie und Kinder abgesichert?
- Wie hat sich der Tarif bisher entwickelt, und wie planen Sie Ihre Beiträge im Ruhestand?
- Sind alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet?
Fazit
Für Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze kann die PKV attraktiv sein – mit erweiterten Leistungen und einem Arbeitgeberzuschuss. Ob sie sich lohnt, entscheidet sich aber nicht am Einstiegsbeitrag allein, sondern am Gesamtpaket aus Leistungen, Bedingungen und langfristiger Tragbarkeit. Einen Überblick über beide Systeme finden Sie im Artikel PKV oder GKV.
Stand der genannten Werte: 2026. Die Grenzwerte werden jährlich angepasst.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Angaben zu Grenzwerten und Beträgen beziehen sich auf den angegebenen Stand.